§ 1 HEMBV
Rechtsaufsicht über die externe Meldestelle des Bundes
Die externe Meldestelle des Bundes untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Die externe Meldestelle des Bundes untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.