§ 6 HgFSNatSchV
Diese Verordnung tritt am 15. Juni 1985 in Kraft. Gleichzeitig tritt Abschnitt A, Teil I, Nr. 11 der Bekanntmachung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord zur Seeschiffahrtstraßen-Ordnung vom 16. Januar 1984 (BAnz. S. 909) außer Kraft.
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