§ 3 HilfetelefonG
Adressatenkreis
Die Angebote des Hilfetelefons wenden sich insbesondere an:
- 1.
- Frauen, die von Gewalt betroffen sind,
- 2.
- Personen aus dem sozialen Umfeld von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und
- 3.
- Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Beratung und Unterstützung oder Intervention bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.
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