§ 1 HKohlStiftG

Rechtsform der Stiftung

Unter dem Namen „Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung“ wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.