§ 6 HKrimDAPrV

Dauer und Aufbau des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst besteht aus einer insgesamt viermonatigen fachpraktischen Ausbildungsphase beim Bundeskriminalamt und bei Kriminalpolizeidienststellen der Länder sowie dem in der Regel 24-monatigen Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement (Public Administration – Police Management)“ an der Deutschen Hochschule der Polizei.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.