(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2341 - 2346)
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
LPH 1 Grundlagenermittlung |
- a)
Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen - b)
Ortsbesichtigung - c)
Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf - d)
Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter - e)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
| - –
Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung - –
Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen - –
Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen - –
Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten
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LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) |
- a)
Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten - b)
Abstimmen der Zielvorstellungen - c)
Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem - d)
Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel - –
der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen, - –
der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen, - –
der gestalterischen und funktionalen Anforderungen, - –
Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen, - –
Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- e)
Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf - f)
Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen - g)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse
| - –
Umweltfolgenabschätzung - –
Bestandsaufnahme, Vermessung - –
Fotodokumentationen - –
Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen - –
Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren - –
Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände
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LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) |
- a)
Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
| - –
Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen - –
Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen - –
Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung
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- b)
Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden - c)
Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere - –
zur Bepflanzung, - –
zu Materialien und Ausstattungen, - –
zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben, - –
zum terminlichen Ablauf
- d)
Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - e)
Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung - f)
Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung - g)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse
| - –
Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops - –
Mieter- oder Nutzerbefragungen - –
Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen - –
Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb - –
Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung) - –
Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen - –
Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-Kosten (Baufinanzierungsleistung) - –
Mitwirken bei der Finanzierungsplanung - –
Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse - –
Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten
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LPH 4 Genehmigungsplanung |
- a)
Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter - b)
Einreichen der Vorlagen - c)
Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
| - –
Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - –
Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen - –
Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht - –
Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandes gemäß Ortssatzung - –
Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen - –
Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen - –
Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke - –
Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Übereinstimmung mit der Planung
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LPH 5 Ausführungsplanung |
- a)
Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen - b)
Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50 - c)
Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter - d)
Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere - –
zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief, - –
zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen, - –
zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten, - –
zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen
- e)
Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf - f)
Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung
| - –
Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche) - –
Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)
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LPH 6 Vorbereitung der Vergabe |
- a)
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen - b)
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung - c)
Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten - d)
Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse - e)
Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse - f)
Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung - g)
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
| - –
Alternative Leistungsbeschreibung für geschlossene Leistungsbereiche - –
Besondere Ausarbeitungen zum Beispiel für Selbsthilfearbeiten
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LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe |
- a)
Einholen von Angeboten - b)
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise - c)
Führen von Bietergesprächen - d)
Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens - e)
Zusammenstellen der Vertragsunterlagen - f)
Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung - g)
Mitwirken bei der Auftragserteilung
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LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation |
- a)
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik - b)
Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen - c)
Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten - d)
Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse - e)
Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses - f)
Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen - g)
Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen - h)
Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen - i)
Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber - j)
Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran - k)
Übergabe des Objekts - l)
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel - m)
Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche - n)
Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen - o)
Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen - p)
Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276 - q)
Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
| - –
Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers - –
fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren - –
Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung - –
Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
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LPH 9 Objektbetreuung | |
- a)
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen - b)
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen - c)
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
| - –
Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege - –
Überwachen von Wartungsleistungen - –
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
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Objekte | Honorarzone |
I | II | III | IV | V |
In der freien Landschaft |
– einfache Geländegestaltung | x | | | | |
– Einsaaten in der freien Landschaft | x | | | | |
– Pflanzungen in der freien Landschaft oder Windschutzpflanzungen, mit sehr geringen oder geringen Anforderungen | x | x | | | |
– Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen (Kompensationserfordernissen) | | | x | | |
– Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktion | | | | x | |
– Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung | | | x | | |
– Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen | | x | x | | |
– Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungen | | x | | | |
– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen | | x | x | | |
In Stadt- und Ortslagen |
– Grünverbindungen ohne besondere Ausstattung | | | x | | |
– innerörtliche Grünzüge, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung | | | | x | |
– Freizeitparks und Parkanlagen | | | | x | |
– Geländegestaltung ohne oder mit Abstützungen | | | x | x | |
– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändern | | x | x | | |
– Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebiete | | | | x | |
– Hausgärten und Gartenhöfe mit Repräsentationsansprüchen | | | | x | x |
Gebäudebegrünung |
– Terrassen- und Dachgärten | | | | | x |
– Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen Anforderungen | | | | x | x |
– Innenbegrünung mit hohen oder sehr hohen Anforderungen | | | | x | x |
– Innenhöfe mit hohen oder sehr hohen Anforderungen | | | | x | x |
Spiel- und Sportanlagen |
– Ski- und Rodelhänge ohne oder mit technischer Ausstattung | x | x | | | |
– Spielwiesen | | x | | | |
– Ballspielplätze, Bolzplätze, mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen | | x | x | | |
– Sportanlagen in der Landschaft, Parcours, Wettkampfstrecken | | | x | | |
– Kombinationsspielfelder, Sport-, Tennisplätze und Sportanlagen mit Tennenbelag oder Kunststoff- oder Kunstrasenbelag | | | x | x | |
– Spielplätze | | | | x | |
– Sportanlagen Typ A bis C oder Sportstadien | | | | x | x |
– Golfplätze mit besonderen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen oder in stark reliefiertem Geländeumfeld | | | | x | x |
– Freibäder mit besonderen Anforderungen, Schwimmteiche | | | | x | x |
– Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebot | | | | x | |
Sonderanlagen |
– Freilichtbühnen | | | | x | |
– Zelt- oder Camping- oder Badeplätze, mit durchschnittlicher oder hoher Ausstattung oder Kleingartenanlagen | | | x | x | |
Objekte |
– Friedhöfe, Ehrenmale, Gedenkstätten, mit hoher oder sehr hoher Ausstattung | | | | x | x |
– Zoologische und botanische Gärten | | | | | x |
– Lärmschutzeinrichtungen | | | | x | |
– Garten- und Hallenschauen | | | | | x |
– Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und Gartenanlagen, Gartendenkmale | | | | | x |
Sonstige Freianlagen |
– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattung | | | x | | |
– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattung | | | | x | x |
– Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher oder sehr hoher Ausstattungsintensität | | | | x | x |