(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2357 - 2362)
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
LPH 1 Grundlagenermittlung |
- a)
Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers - b)
Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf - c)
Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter - d)
Ortsbesichtigung - e)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
| - –
Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Einwirkungen - –
Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte
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LPH 2 Vorplanung |
- a)
Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten - b)
Analysieren der Grundlagen - c)
Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter - d)
Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit - e)
Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage, Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungen - f)
Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen - g)
Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung - h)
Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen - i)
Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen - j)
Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersuchung zur Verwendung für eine Raumverträglichkeitsprüfung - k)
Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen - l)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren
| - –
Erstellen von Leitungsbestandsplänen - –
Untersuchungen zur Nachhaltigkeit - –
Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen - –
Wirtschaftlichkeitsprüfung - –
Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
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LPH 3 Entwurfsplanung |
- a)
Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen - b)
Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter - c)
Fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern - d)
Ermitteln der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung - e)
Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen - f)
Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten - g)
Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung - h)
Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken - i)
Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden - j)
Rechnerische Festlegung des Objekts - k)
Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte - l)
Nachweis der Lichtraumprofile - m)
Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebs während der Bauzeit - n)
Bauzeiten- und Kostenplan - o)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
| - –
Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen - –
Detaillierte signaltechnische Berechnung - –
Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen - –
- –
Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)
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LPH 4 Genehmigungsplanung |
- a)
Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter - b)
Erstellen des Grunderwerbsplans und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- c)
Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter - d)
Abstimmen mit Behörden - e)
Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen - f)
Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien
| - –
Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
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LPH 5 Ausführungsplanung |
- a)
Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung - b)
Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben - c)
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung - d)
Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung
| - –
Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung - –
Koordination des Gesamtprojekts - –
Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
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LPH 6 Vorbereiten der Vergabe |
- a)
Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter - b)
Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen - c)
Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten - d)
Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen - e)
Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse - f)
Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung - g)
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
| - –
detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
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LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe |
- a)
Einholen von Angeboten - b)
Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel - c)
Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
- d)
Führen von Bietergesprächen - e)
Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens - f)
Zusammenstellen der Vertragsunterlagen - g)
Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung - h)
Mitwirken bei der Auftragserteilung
| - –
Prüfen und Werten von Nebenangeboten
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|
LPH 8 Bauoberleitung |
- a)
Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe - b)
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) - c)
Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzen - d)
Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme - e)
Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigen einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme - f)
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran - g)
Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage - h)
Übergabe des Objekts - i)
Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche - j)
Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
| - –
Kostenkontrolle - –
Prüfen von Nachträgen - –
Erstellen eines Bauwerksbuchs - –
Erstellen von Bestandsplänen - –
Örtliche Bauüberwachung: - –
Plausibilitätsprüfung der Absteckung - –
Überwachen der Ausführung der Bauleistungen - –
Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) - –
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers - –
Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen - –
Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen - –
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel - –
Dokumentation des Bauablaufs
- –
Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße - –
Mitwirken bei behördlichen Abnahmen - –
Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen - –
Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme - –
Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
- –
Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
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LPH 9 Objektbetreuung |
- a)
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen - b)
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen - c)
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
| - –
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
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Nachstehende Verkehrsanlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:
Objekte | Honorarzone |
I | II | III | IV | V |
a) Anlagen des Straßenverkehrs |
Außerörtliche Straßen |
– ohne besondere Zwangspunkte oder im wenig bewegten Gelände | | x | | | |
– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände | | | x | | |
– mit vielen besonderen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Gelände | | | | x | |
– im Gebirge | | | | | x |
Innerörtliche Straßen und Plätze |
– Anlieger- und Sammelstraßen | | x | | | |
– sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung) | | | x | | |
– sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung) | | | | x | |
– sonstige innerörtliche Straßen mit sehr hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder sehr schwieriger städtebaulicher Situation (sehr hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung) | | | | | x |
Wege |
– im ebenen Gelände mit einfachen Entwässerungsverhältnissen | x | | | | |
– im bewegten Gelände mit einfachen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissen | | x | | | |
– im bewegten Gelände mit schwierigen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissen | | | x | | |
Plätze, Verkehrsflächen |
– einfache Verkehrsflächen, Plätze außerorts | x | | | | |
– innerörtliche Parkplätze | | x | | | |
– verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungen | | | x | | |
– verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen Anforderungen | | | | x | |
– Flächen für Güterumschlag Straße zu Straße | | | x | | |
– Flächen für Güterumschlag im kombinierten Ladeverkehr | | | | x | |
Tankstellen, Rastanlagen |
– mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen | x | | | | |
– mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen | | | x | | |
Knotenpunkte |
– einfach höhengleich | | x | | | |
– schwierig höhengleich | | | x | | |
– sehr schwierig höhengleich | | | | x | |
– einfach höhenungleich | | | x | | |
– schwierig höhenungleich | | | | x | |
– sehr schwierig höhenungleich | | | | | x |
b) Anlagen des Schienenverkehrs |
Gleis und Bahnsteiganlagen der freien Strecke |
– ohne Weichen und Kreuzungen | x | | | | |
– ohne besondere Zwangspunkte oder in wenig bewegtem Gelände | | x | | | |
– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände | | | x | | |
– mit vielen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Gelände | | | | x | |
Gleis- und Bahnsteiganlagen der Bahnhöfe |
– mit einfachen Spurplänen | | x | | | |
– mit schwierigen Spurplänen | | | x | | |
– mit sehr schwierigen Spurplänen | | | | x | |
c) Anlagen des Flugverkehrs |
– einfache Verkehrsflächen für Landeplätze, Segelfluggelände | | x | | | |
– schwierige Verkehrsflächen für Landeplätze, einfache Verkehrsflächen für Flughäfen | | | x | | |
– schwierige Verkehrsflächen für Flughäfen | | | | x | |