(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2368 - 2374)
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
LPH 1 Grundlagenermittlung |
- a)
Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner - b)
Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung - c)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
| - –
Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter - –
Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile - –
Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand - –
Durchführen von Verbrauchsmessungen - –
Endoskopische Untersuchungen - –
Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe
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LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) |
- a)
Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten - b)
Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf - c)
Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage - d)
Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen - e)
Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur - f)
Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung - g)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
| - –
Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches - –
Durchführen von Versuchen und Modellversuchen
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LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) |
- a)
Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf - b)
Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
- c)
Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen - d)
Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) - e)
Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit - f)
Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung - g)
Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung - h)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
| - –
Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc. - –
Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage - –
Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
- –
Berechnung von Lebenszykluskosten - –
Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage - –
Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen - –
Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix - –
Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches - –
Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie - –
Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm - –
Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung - –
Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen
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LPH 4 Genehmigungsplanung |
- a)
Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden - b)
Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
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LPH 5 Ausführungsplanung |
- a)
Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung - b)
Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern - c)
Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen - d)
Fortschreibung des Terminplans
- e)
Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen - f)
Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
| - –
Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung - –
Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Produktionseinrichtungen) - –
Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen) - –
Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen - –
Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen
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LPH 6 Vorbereitung der Vergabe |
- a)
Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter - b)
Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke - c)
Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten - d)
Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse - e)
Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung - f)
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
| - –
Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation - –
Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend
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LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe |
- a)
Einholen von Angeboten - b)
Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise - c)
Führen von Bietergesprächen - d)
Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung - e)
Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren - f)
Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung
| - –
Prüfen und Werten von Nebenangeboten - –
Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)
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LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation |
- a)
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik - b)
Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten - c)
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm) - d)
Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) - e)
Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise
- f)
Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen - g)
Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise - h)
Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag - i)
Kostenfeststellung - j)
Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen - k)
fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung - l)
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran - m)
Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung - n)
Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung - o)
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel - p)
Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
| - –
Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen - –
Werksabnahmen - –
Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand - –
Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß - –
Schlussrechnung (Ersatzvornahme) - –
Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte - –
Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke
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LPH 9 Objektbetreuung |
- a)
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen - b)
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen - c)
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
| - –
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - –
Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien - –
Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches
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| Honorarzone |
I | II | III |
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen |
– Anlagen mit kurzen einfachen Netzen | x | | |
– Abwasser-, Wasser-, Gas- oder sanitärtechnische Anlagen mit verzweigten Netzen, Trinkwasserzirkulationsanlagen, Hebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen | | x | |
– Anlagen zur Reinigung, Entgiftung oder Neutralisation von Abwasser, Anlagen zur biologischen, chemischen oder physikalischen Behandlung von Wasser, Anlagen mit besonderen hygienischen Anforderungen oder neuen Techniken (zum Beispiel Kliniken, Alten- oder Pflegeeinrichtungen) – Gasdruckreglerstationen, mehrstufige Leichtflüssigkeitsabscheider | | | x |
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen |
– Einzelheizgeräte, Etagenheizung | x | | |
– Gebäudeheizungsanlagen, mono- oder bivalente Systeme (zum Beispiel Solaranlage zur Brauchwassererwärmung, Wärmepumpenanlagen) – Flächenheizungen – Hausstationen – verzweigte Netze | | x | |
– Multivalente Systeme – Systeme mit Kraft-Wärme-Kopplung, Dampfanlagen, Heißwasseranlagen, Deckenstrahlheizungen (zum Beispiel Sport- oder Industriehallen) | | | x |
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen |
– Einzelabluftanlagen | x | | |
– Lüftungsanlagen mit einer thermodynamischen Luftbehandlungsfunktion (zum Beispiel Heizen), Druckbelüftung | | x | |
– Lüftungsanlagen mit mindestens zwei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen (zum Beispiel Heizen oder Kühlen), Teilklimaanlagen, Klimaanlagen – Anlagen mit besonderen Anforderungen an die Luftqualität (zum Beispiel Operationsräume) – Kühlanlagen, Kälteerzeugungsanlagen ohne Prozesskälteanlagen – Hausstationen für Fernkälte, Rückkühlanlagen | | | x |
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen |
– Niederspannungsanlagen mit bis zu zwei Verteilungsebenen ab Übergabe EVU einschließlich Beleuchtung oder Sicherheitsbeleuchtung mit Einzelbatterien – Erdungsanlagen | x | | |
– Kompakt-Transformatorenstationen, Eigenstromerzeugungsanlagen (zum Beispiel zentrale Batterie- oder unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen, Photovoltaik-Anlagen) – Niederspannungsanlagen mit bis zu drei Verteilebenen ab Übergabe EVU einschließlich Beleuchtungsanlagen – zentrale Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Niederspannungsinstallationen einschließlich Bussystemen – Blitzschutz- oder Erdungsanlagen, soweit nicht in HZ I oder HZ III erwähnt – Außenbeleuchtungsanlagen | | x | |
– Hoch- oder Mittelspannungsanlagen, Transformatorenstationen, Eigenstromversorgungsanlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel Notstromaggregate, Blockheizkraftwerke, dynamische unterbrechungsfreie Stromversorgung) – Niederspannungsanlagen mit mindestens vier Verteilebenen oder mehr als 1 000 A Nennstrom – Beleuchtungsanlagen mit besonderen Planungsanforderungen (zum Beispiel Lichtsimulationen in aufwendigen Verfahren für Museen oder Sonderräume) | | | x |
– Blitzschutzanlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel für Kliniken, Hochhäuser, Rechenzentren) | | | x |
Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen |
– Einfache Fernmeldeinstallationen mit einzelnen Endgeräten | x | | |
– Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, soweit nicht in HZ I oder HZ III erwähnt | | x | |
– Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel Konferenz- oder Dolmetscheranlagen, Beschallungsanlagen von Sonderräumen, Objektüberwachungsanlagen, aktive Netzwerkkomponenten, Fernübertragungsnetze, Fernwirkanlagen, Parkleitsysteme) | | | x |
Anlagengruppe 6 Förderanlagen |
– Einzelne Standardaufzüge, Kleingüteraufzüge, Hebebühnen | x | | |
– Aufzugsanlagen, soweit nicht in Honorarzone I oder III erwähnt, Fahrtreppen oder Fahrsteige, Krananlagen, Ladebrücken, Stetigförderanlagen | | x | |
– Aufzugsanlagen mit besonderen Anforderungen, Fassadenaufzüge, Transportanlagen mit mehr als zwei Sende- oder Empfangsstellen | | | x |
Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen |
7.1. Nutzungsspezifische Anlagen |
– Küchentechnische Geräte, zum Beispiel für Teeküchen | x | | |
– Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Küchen mittlerer Größe, Aufwärmküchen, Einrichtungen zur Speise- oder Getränkeaufbereitung, -ausgabe oder -lagerung (keine Produktionsküche) einschließlich zugehöriger Kälteanlagen | | x | |
– Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Großküchen, Einrichtungen für Produktionsküchen einschließlich der Ausgabe oder Lagerung sowie der zugehörigen Kälteanlagen, Gewerbekälte für Großküchen, große Kühlräume oder Kühlzellen | | | x |
– Wäscherei- oder Reinigungsgeräte, zum Beispiel für Gemeinschaftswaschküchen | x | | |
– Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel Wäschereieinrichtungen für Waschsalons | | x | |
– Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel chemische oder physikalische Einrichtungen für Großbetriebe | | | x |
– Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Einzelpraxen der Allgemeinmedizin | x | | |
– Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Gruppenpraxen der Allgemeinmedizin oder Einzelpraxen der Fachmedizin, Sanatorien, Pflegeeinrichtungen, Krankenhausabteilungen, Laboreinrichtungen für Schulen | | x | |
– Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, Fertigungsbetriebe | | | x |
– Feuerlöschgeräte, zum Beispiel Handfeuerlöscher | x | | |
– Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte Feuerlöschanlagen | | x | |
– Feuerlöschanlagen, zum Beispiel selbsttätig auslösende Anlagen | | | x |
– Entsorgungsanlagen, zum Beispiel Abwurfanlagen für Abfall oder Wäsche, | x | | |
– Entsorgungsanlagen, zum Beispiel zentrale Entsorgungsanlagen für Wäsche oder Abfall, zentrale Staubsauganlagen | | | x |
– Bühnentechnische Anlagen, zum Beispiel technische Anlagen für Klein- oder Mittelbühnen | | x | |
– Bühnentechnische Anlagen, zum Beispiel für Großbühnen | | | x |
– Medienversorgungsanlagen, zum Beispiel zur Erzeugung, Lagerung, Aufbereitung oder Verteilung medizinischer oder technischer Gase, Flüssigkeiten oder Vakuum | | | x |
– Badetechnische Anlagen, zum Beispiel Aufbereitungsanlagen, Wellenerzeugungsanlagen, höhenverstellbare Zwischenböden | | | x |
– Prozesswärmeanlagen, Prozesskälteanlagen, Prozessluftanlagen, zum Beispiel Vakuumanlagen, Prüfstände, Windkanäle, industrielle Ansauganlagen | | | x |
– Technische Anlagen für Tankstellen, Fahrzeugwaschanlagen | | | x |
– Lagertechnische Anlagen, zum Beispiel Regalbediengeräte (mit zugehörigen Regalanlagen), automatische Warentransportanlagen | | | x |
– Taumittelsprühanlagen oder Enteisungsanlagen | | x | |
– Stationäre Enteisungsanlagen für Großanlagen, zum Beispiel Flughäfen | | | x |
7.2. Verfahrenstechnische Anlagen |
– Einfache Technische Anlagen der Wasseraufbereitung (zum Beispiel Belüftung, Enteisenung, Entmanganung, chemische Entsäuerung, physikalische Entsäuerung) | | x | |
– Technische Anlagen der Wasseraufbereitung (zum Beispiel Membranfiltration, Flockungsfiltration, Ozonierung, Entarsenierung, Entaluminierung, Denitrifikation) | | | x |
– Einfache Technische Anlagen der Abwasserreinigung (zum Beispiel gemeinsame aerobe Stabilisierung) | | x | |
– Technische Anlagen der Abwasserreinigung (zum Beispiel für mehrstufige Abwasserbehandlungsanlagen) | | | x |
– Einfache Schlammbehandlungsanlagen (zum Beispiel Schlammabsetzanlagen mit mechanischen Einrichtungen) | | x | |
– Anlagen für mehrstufige oder kombinierte Verfahren der Schlammbehandlung | | | x |
– Einfache Technische Anlagen der Abwasserableitung | | x | |
– Technische Anlagen der Abwasserableitung | | | x |
– Einfache Technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung | | x | |
– Technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung | | | x |
– Einfache Regenwasserbehandlungsanlagen | | x | |
– Einfache Anlagen für Grundwasserdekontaminierungsanlagen | | x | |
– Komplexe Technische Anlagen für Grundwasserdekontaminierungsanlagen | | | x |
– Einfache Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Gasen (zum Beispiel Odorieranlage) | | x | |
– Einfache Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Feststoffen | | x | |
– Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Feststoffen | | | x |
– Einfache Technische Anlagen der Abfallentsorgung (zum Beispiel für Kompostwerke, Anlagen zur Konditionierung von Sonderabfällen, Hausmülldeponien oder Monodeponien für Sonderabfälle, Anlagen für Untertagedeponien, Anlagen zur Behandlung kontaminierter Böden) | | x | |
– Technische Anlagen der Abfallentsorgung (zum Beispiel für Verbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagen, mehrfunktionale Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe) | | | x |
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation |
– Herstellerneutrale Gebäudeautomationssysteme oder Automationssysteme mit anlagengruppenübergreifender Systemintegration | | | x |