Anlage 5 HOAI
(zu § 24 Absatz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2327)
Das Leistungsbild Grünordnungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
- 1.
- Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
- a)
- Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
- b)
- Ortsbesichtigungen
- c)
- Abgrenzen des Planungsgebiets
- d)
- Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
- e)
- Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
- f)
- Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
- 2.
- Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
- a)
- Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten
- b)
- Bewerten der Landschaft nach den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge
- c)
- Zusammenfassendes Darstellen der Bestandsaufnahme und Bewertung in Text und Karte
- 3.
- Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
- a)
- Lösen der Planungsaufgabe und Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karte
- b)
- Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen
- c)
- Darlegen von Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- d)
- Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitplanung
- e)
- Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behörde
- f)
- Bearbeiten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
- aa)
- Ermitteln und Bewerten der durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf
- bb)
- Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten
- cc)
- Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen
- dd)
- Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungen
- ee)
- Darstellen und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterhaltung und rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- ff)
- Integrieren ergänzender, zulassungsrelevanter Regelungen und Maßnahmen auf Grund des Natura 2000-Gebietsschutzes und der Vorschriften zum besonderen Artenschutz auf Grundlage vorhandener Unterlagen
- 4.
- Leistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Grünordnungsplans oder Landschaftsplanerischen Fachbeitrags in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.