Anlage 9 HOAI

(zu § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 23 Absatz 2, § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 2, § 26 Absatz 2, § 27 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2331 - 2332)


Für die Leistungsbilder der Flächenplanung können insbesondere folgende Besondere Leistungen vereinbart werden:

1.
Rahmensetzende Pläne und Konzepte:
a)
Leitbilder
b)
Entwicklungskonzepte
c)
Masterpläne
d)
Rahmenpläne
2.
Städtebaulicher Entwurf:
a)
Grundlagenermittlung
b)
Vorentwurf
c)
Entwurf
Der Städtebauliche Entwurf kann als Grundlage für Leistungen nach § 19 der HOAI dienen und Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes sein.
3.
Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung:
a)
Durchführen von Planungsaudits
b)
Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden
c)
Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänen
d)
Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen
e)
Koordinieren von Planungsbeteiligten
f)
Moderation von Planungsverfahren
g)
Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter
h)
Mitwirken bei Vergabeverfahren für Leistungen Dritter (Einholung von Angeboten, Vergabevorschläge)
i)
Prüfen und Bewerten von Leistungen Dritter
j)
Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeiten
k)
Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung
4.
Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung:
a)
Erstellen digitaler Geländemodelle
b)
Digitalisieren von Unterlagen
c)
Anpassen von Datenformaten
d)
Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen
e)
Strukturanalysen
f)
Stadtbildanalysen, Landschaftsbildanalysen
g)
Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zur Versorgung, zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie zur soziokulturellen Struktur
h)
Befragungen und Interviews
i)
Differenziertes Erheben, Kartieren, Analysieren und Darstellen von spezifischen Merkmalen und Nutzungen
j)
Erstellen von Beiplänen, zum Beispiel für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurbereinigungen, Grundbesitzkarten und Gütekarten unter Berücksichtigung der Pläne anderer an der Planung fachlich Beteiligter
k)
Modelle
l)
Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung zum Beispiel Fotomontagen, 3D-Darstellungen, Videopräsentationen
5.
Verfahrensbegleitende Leistungen:
a)
Vorbereiten und Durchführen des Scopings
b)
Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren
c)
Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung
d)
Erarbeiten des Umweltberichtes
e)
Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen
f)
Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanungsverfahren
g)
Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen
h)
Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen
i)
Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren
j)
Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen
k)
Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfassung (zum Beispiel Satzungsbeschluss)
l)
Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungen
m)
Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten
n)
Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis
o)
Erstellen der Verfahrensdokumentation
p)
Erstellen und Fortschreiben eines digitalen Planungsordners
q)
Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze
r)
Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
s)
Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen
t)
Leiten bzw. Begleiten von Arbeitsgruppen
u)
Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch
v)
Anwenden komplexer Bilanzierungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
w)
Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben
x)
Entwickeln von Monitoringkonzepten und -maßnahmen
y)
Ermitteln von Eigentumsverhältnissen, insbesondere Klären der Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für Maßnahmen
6.
Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen:
a)
Erarbeiten einer Planungsraumanalyse im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie
b)
Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Screening)
c)
Erstellen einer allgemein verständlichen nichttechnischen Zusammenfassung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
d)
Daten aus vorhandenen Unterlagen im Einzelnen ermitteln und aufbereiten
e)
Örtliche Erhebungen, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus Unterlagen erhobenen Daten dienen
f)
Erstellen eines eigenständigen allgemein verständlichen Erläuterungsberichtes für Genehmigungsverfahren oder qualifizierende Zuarbeiten hierzu
g)
Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
h)
Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen
i)
Vertiefendes Untersuchen des Naturhaushalts, wie z. B. der Geologie, Hydrogeologie, Gewässergüte und -morphologie, Bodenanalysen
j)
Mitwirken an Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung
k)
Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriften
l)
Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anregungen Dritter.

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