HochbauBAusbV
Hochbauberufeausbildungsverordnung
Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen*
Informationen
Ausfertigungsdatum03.01.2024
FundstelleBGBl I 2024, Nr. 179, 131
VersionGeändert durch Art. 2 V v. 17.12.2024 I Nr. 425
Alle Normen
- Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Abschnitt 2Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin
- Unterabschnitt 1Zwischenprüfung
- Unterabschnitt 2Gesellen- oder Abschlussprüfung
- Abschnitt 3Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin
- Unterabschnitt 1Gesellen- oder Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 2Weitere Berufsausbildungen
- Abschnitt 4Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
- Unterabschnitt 1Gesellen- oder Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 2Weitere Berufsausbildungen
- Abschnitt 5Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
- Unterabschnitt 1Gesellen- oder Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 2Weitere Berufsausbildungen
- Abschnitt 6Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
- Unterabschnitt 1Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 2Weitere Berufsausbildungen
- Abschnitt 7Schlussvorschriften