§ 1 HörAkMstrV
Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die besonderen Anforderungen an das Verfahren im Hörakustiker-Handwerk.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.