Art 1 HoheSeeÜbkG
Dem in New York am 30. Oktober 1958 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten
- Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See
- Fakultativen Unterzeichnungsprotokoll vom 29. April 1958 über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten
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