Inhaltsübersicht HolzmechAusbV
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer
und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
Abschnitt 3
Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
Unterabschnitt 2
Fachrichtung Herstellen
von Möbeln und Innenausbauteilen
Unterabschnitt 3
Fachrichtung Herstellen
von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen
Unterabschnitt 4
Fachrichtung Montieren
von Innenausbauten und Bauelementen
Abschnitt 4
Zusatzqualifikation
CAD- und CNC-Technik Holz
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
Gegenstand, Dauer
und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Ausbildungsplan |
§ 6 | Schriftlicher Ausbildungsnachweis |
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 7 | Ziel und Zeitpunkt |
§ 8 | Inhalt |
§ 9 | Prüfungsbereich Herstellen eines Werkstücks |
Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 10 | Ziel und Zeitpunkt |
§ 11 | Inhalt |
Unterabschnitt 2
Fachrichtung Herstellen
von Möbeln und Innenausbauteilen
§ 12 | Prüfungsbereiche |
§ 13 | Prüfungsbereich Herstellen eines Möbels oder Innenausbauteils |
§ 14 | Prüfungsbereich Fertigungstechnik |
§ 15 | Prüfungsbereich Maschinen- und Anlagentechnik |
§ 16 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 17 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
Fachrichtung Herstellen
von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen
§ 18 | Prüfungsbereiche |
§ 19 | Prüfungsbereich Herstellen eines Bauelementes, eines Holzpackmittels oder eines Rahmens |
§ 20 | Prüfungsbereich Fertigungstechnik |
§ 21 | Prüfungsbereich Maschinen- und Anlagentechnik |
§ 22 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 23 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
Fachrichtung Montieren
von Innenausbauten und Bauelementen
§ 24 | Prüfungsbereiche |
§ 25 | Prüfungsbereich Montieren eines Innenausbaus oder eines Bauelementes |
§ 26 | Prüfungsbereich Montagetechnik |
§ 27 | Prüfungsbereich Maschinentechnik |
§ 28 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 29 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
Zusatzqualifikation
CAD- und CNC-Technik Holz
§ 30 | Inhalt der Zusatzqualifikation |
§ 31 | Prüfung der Zusatzqualifikation |
Schlussvorschriften
§ 32 | Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse |
§ 33 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage 1: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Holzmechaniker und zur Holzmechanikerin |
Anlage 2: | Zusatzqualifikation CAD- und CNC-Technik Holz |
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