Anlage 2 HotelMeistPrV
(zu § 11)
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2249 – 2250)
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
- a)
- Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils mit Note sowie
- b)
- Benennung und Bewertung der vier Qualifikationsbereiche dieses Prüfungsteils mit Punkten,
- 2.
- zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- a)
- Benennung dieses Prüfungsteils mit Note,
- b)
- Benennung und Bewertung der fünf Qualifikationsschwerpunkte dieses Prüfungsteils mit Punkten sowie
- c)
- Benennung des situationsbezogenen gastorientierten Fachgesprächs mit Punkten,
- 3.
- zum Prüfungsteil „Praktische Prüfung“
- a)
- Benennung dieses Prüfungsteils mit Note sowie
- b)
- Benennung und Bewertung der ersten Situationsaufgabe (schriftlich, praktisch, und mündlich) und der zweiten Situationsaufgabe (situationsbezogenes Fachgespräch) dieses Prüfungsteils mit Punkten,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 8,
- 8.
- Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 2 Absatz 4.
Fußnote(n):
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.