Anlage 4 HRV

(zu § 50 Abs. 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2001, 3693;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Handelsregister des AmtsgerichtsAbteilung ANummer der Firma: HR A
Nummer
der Ein-
tragung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung,
inländische Geschäftsanschrift
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unternehmens
a)
Allgemeine Ver-
tretungsregelung
b)
Inhaber, persönlich
haftende Gesell-
schafter, Geschäfts-
führer, Vorstand, Ver-
tretungsberechtigte
und besondere Ver-
tretungsbefugnis
Prokura
a)
Rechtsform,
Beginn und
Satzung
b)
Sonstige Rechts-
verhältnisse
c)
Kommanditisten,
Mitglieder
a)
Tag
der Ein-
tragung
b)
Bemer-
kungen
123456
____________
Anmerkung: Die Kopfzeile und die Spaltenüberschriften müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.

Die Anmeldung des Unternehmensgegenstandes ist nur bei der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung und juristischen Personen zwingend.Mitglieder sind hier solche der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.