§ 2 HStatG
Erhebungsbereich
Die Erhebungen erstrecken sich auf:
- 1.
- Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und sonstiger der Ausbildung von Studenten dienenden Krankenanstalten,
- 2.
- staatliche und kirchliche Prüfungsämter, soweit sie Prüfungen abnehmen, die ein Studium an den in Nummer 1 genannten Einrichtungen abschließen, und
- 3.
- Berufsakademien.
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