§ 5 HtDBWVAPrV
Ausschreibung, Bewerbung
(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
(2) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörde zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:
- 1.
- ein tabellarischer Lebenslauf einschließlich eines Nachweises der Staatsangehörigkeit,
- 2.
- eine Kopie des Abschlusszeugnisses des mit einem Master- oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenen Hochschulstudiums oder, wenn ein solcher Nachweis noch nicht vorliegt, Kopien der Nachweise der bisher erbrachten Studienleistungen sowie
- 3.
- gegebenenfalls
- a)
- eine Erläuterung der Inhalte des abgeschlossenen Studiums, zum Beispiel ein Diploma Supplement,
- b)
- eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, des Bescheides über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch oder des Bescheides über die Gleichstellung eines behinderten Menschen mit einem schwerbehinderten Menschen,
- c)
- Kopien der Zeugnisse, die bei Beendigung des Grundwehrdienstes und nach Wehrübungen erteilt worden sind, und
- d)
- Kopien der Zeugnisse über berufliche Tätigkeiten.
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