Anlage 1 HufBeschl-AnerkennV
(zu § 2 Absatz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 488 - 489)
Land | Prüfungszeugnisse mit der Bezeichnung des Abschlusses |
Belgien | Zeugnisse mit den Abschlussbezeichnungen:
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Dänemark | Staatliche Zeugnisse mit den Abschlussbezeichnungen:
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Finnland | Zeugnis mit der Abschlussbezeichnung:
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Frankreich | Staatliche Zeugnisse mit den Abschlussbezeichnungen:
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Großbritannien und Nordirland | Zeugnisse der Worshipful Company of Farriers (WCF) oder der Farriers Company of London mit den Abschlussbezeichnungen:
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Republik Irland | Zeugnis der Irish Farriery Authority Ltd. (IMFA) mit der Abschlussbezeichnung:
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Niederlande | Zeugnisse der
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Österreich | Zeugnisse über
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Schweden | Zeugnis mit der Abschlussbezeichnung:
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Schweiz | Staatliche Zeugnisse mit der Abschlussbezeichnung:
ab 2013 auch Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ/CFC/AFC) mit der Abschlussbezeichnung:
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Tschechische Republik | Staatliches Zeugnis (Vysvědčení o závěrečné zkoušce) und Lehrbrief (Vyuční list) mit dem Abschluss Kovář a Podkovář sowie eine Bescheinigung (osvedceni) auf Vordruck SEVT 49 3420 über die Fortbildung zum Podkovář Berufsbezeichnung Podkovář |
Ungarn | Staatliches Zeugnis mit der Abschlussbezeichnung:
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