Anlage 6 HufBeschlV

(zu § 21 Abs. 4)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 3218

 
Prüfungszeugnis

Herr/Frau ....................................................................
geboren am .................................. in .............................
hat am ....................


vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Behörde des Landes .................
die in § 18 der Hufbeschlagverordnung vom 15. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3205)
vorgeschriebene

Prüfung
zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin 1)

mit folgenden Ergebnissen 2)
bestanden/nicht bestanden: 3)

Anfertigung und Erörterung von Fallstudien nach § 18 Abs. 2 der Hufbeschlagverordnungung: .................
Durchführung einer orthopädischen Maßnahme nach § 18 Abs. 3 der Hufbeschlagverordnungung: .................
Nachweis der schmiedetechnischen Fertigkeiten nach § 18 Abs. 4 der Hufbeschlagverordnungung: .................
Vorbereitung und Durchführung von praktischen und
theoretischen Unterweisungen nach § 18 Abs. 5 der Hufbeschlagverordnungung: .................

......................, den ......................

Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses

...................................................
(Unterschrift/Siegel)

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1) Geschlechtsspezifische Bezeichnung verwenden.
2) Noten (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend).
3) Nichtzutreffendes bitte streichen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.