§ 20 HZAZustV
Hauptzollamt Karlsruhe
Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
- 2.
- die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.
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