§ 22 HZAZustV
Hauptzollamt Koblenz
Dem Hauptzollamt Koblenz werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Saarbrücken sowie
- 2.
- den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Saarbrücken.
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