§ 22 HZAZustV

Hauptzollamt Koblenz

Dem Hauptzollamt Koblenz werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Saarbrücken sowie
2.
den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Saarbrücken.

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