§ 24 HZAZustV
Hauptzollamt Krefeld
Dem Hauptzollamt Krefeld werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- die Zollprüfungen und die Präferenzprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Duisburg,
- 2.
- die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf,
- 3.
- die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Aachen, Duisburg, Düsseldorf und Köln sowie
- 4.
- die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf.
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