§ 26 HZAZustV
Hauptzollamt Lörrach
Dem Hauptzollamt Lörrach werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- die Bewilligung einer Gesamtsicherheit nach Artikel 95 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 für Zollanmelder mit Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein, die nach Artikel 110 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 laufenden Zahlungsaufschub in Anspruch nehmen, der Hauptzollämter Singen und Ulm,
- 2.
- die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Singen,
- 3.
- die Zollprüfungen von Zollanmeldern mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein, die bei den Zollstellen der Hauptzollämter Lörrach, Singen und Ulm Zollanmeldungen im eigenen Namen abgegeben haben, sowie
- 4.
- den Aufgabenbereich Vollstreckung der Hauptzollämter Karlsruhe und Singen.
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