§ 1 HZvV 3
In der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung sind pflichtversichert die in der Rentenversicherung der Arbeiter oder in der Rentenversicherung der Angestellten versicherten Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten
- 1.
- der Firma C. und W. Kreis GmbH & Co. KG, Völklingen/Saar,
- 2.
- der Firma C. und W. Kreis GmbH, Völklingen/Saar,
- 3.
- der Firma Röchling-Burbach Wohnungs- und Baubetreuungs-GmbH, Völklingen/Saar.
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