§ 1 HZvV 7
In der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung sind pflichtversichert die in der Rentenversicherung der Arbeiter oder in der Rentenversicherung der Angestellten versicherten Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten
- 1.
- der Firma Peter Roth KG, Saarbrücken, und
- 2.
- der Firma Halberg-Guss GmbH, Saarbrücken-Brebach.
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