§ 2 IDÜV
Übermittlungen von Indexdaten zu Registerbekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister
Die Landesjustizverwaltungen übermitteln dem Transparenzregister folgende Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister:
- 1.
- Registerart, Registergericht, Registernummer sowie ein Ortskennzeichen, soweit vorhanden,
- 2.
- Firma oder Name des Unternehmens,
- 3.
- Rechtsform des Unternehmens,
- 4.
- Sitz des Unternehmens,
- 5.
- Gegenstand der Bekanntmachung,
- 6.
- Elektronische Verknüpfung zu der Bekanntmachung,
- 7.
- Tag der Bekanntmachung,
- 8.
- Tag der Eintragung oder Anordnung.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.