Anlage IFGGebV

(zu § 1 Abs. 1)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 7

Teil A Gebühren
Nr.GebührentatbestandGebührenbetrag in Euro
1Auskünfte 
1.1-mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriftengebührenfrei
1.2-Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften30 bis 250
1.3-Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen60 bis 500
2Herausgabe 
2.1-Herausgabe von Abschriften15 bis 125
2.2-Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen30 bis 500
3Einsichtnahme bei der Behörde einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften15 bis 500
4Veröffentlichungen nach § 11 des Informationsfreiheitsgesetzesgebührenfrei
5Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchsbis zur Höhe der für den angefochtenen Verwaltungsakt festgesetzten Gebühr; jedoch mindestens 30 Euro
Teil B Auslagen
Nr.AuslagentatbestandAuslagenbetrag in Euro
1Herstellung von Abschriften und Ausdrucken 
1.1-je DIN A4-Kopie0,10
1.2-je DIN A3-Kopie0,15
1.3-je DIN A4-Farbkopie5,00
1.4-je DIN A3-Farbkopie7,50
2Wiedergabe von verfilmten Akten je Seite0,25
3Herstellung von Kopien auf sonstigen Datenträgern oder Filmkopienin voller Höhe
4Aufwand für besondere Verpackung und besondere Beförderungin voller Höhe

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