(Fundstelle: BGBl. I 2006, 401 - 406)
Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) | - a)
Aufgaben, Aufbau und Entscheidungsstrukturen des Ausbildungsbetriebes erläutern - b)
Kapitalausstattung von immobilienwirtschaftlichen Unternehmen in Abhängigkeit von der Rechtsform beschreiben - c)
die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Gewerkschaften und Behörden beschreiben - d)
Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt erläutern - e)
Geschäftsausübung in eigenem Namen von der Geschäftsausübung im Auftrag Dritter unterscheiden
|
1.2 | Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) | - a)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis beachten - b)
den betrieblichen Ausbildungsplan mit dem Ausbildungsrahmenplan vergleichen - c)
arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, für das Unternehmen wichtige tarifvertragliche Regelungen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie Mitbestimmungsrechte beachten - d)
wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages nennen - e)
lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung nutzen, berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
|
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) | - a)
Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
1.4 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
1.5 | Personalwirtschaft (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5) | - a)
Personalbedarf feststellen, Personalprofile erstellen - b)
Aufgaben der Personalbetreuung wahrnehmen, insbesondere Auskünfte über Entgeltabrechnungen erteilen - c)
Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen vorbereiten
|
2 | Organisation, Information und Kommunikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) | - a)
die eigene Arbeit in Geschäftsprozesse einordnen, systematisch und qualitätsbewusst planen, durchführen und kontrollieren - b)
Arbeitsprozesse dokumentieren - c)
Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen - d)
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation vorschlagen - e)
unternehmerisches Denken entwickeln, rechtliche Regelungen zur Aufnahme selbstständiger Tätigkeit erläutern
|
2.2 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) | - a)
Informations- und Kommunikationssysteme zur Umsetzung von Geschäftsprozessen fachbezogen anwenden - b)
bei technischen Störungen Maßnahmen zu ihrer Behebung veranlassen - c)
Daten pflegen und sichern - d)
Vorschriften zum Datenschutz und zum Urheberrecht beachten
|
2.3 | Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) | - a)
Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten - b)
Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten - c)
zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
|
2.4 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) | - a)
fremdsprachige Fachbegriffe verwenden - b)
fremdsprachige Informationen auswerten - c)
fremdsprachige Auskünfte erteilen und einholen
|
3 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | |
3.1 | Betriebliches Rechnungswesen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) | - a)
das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Planung, Steuerung und Kontrolle erläutern - b)
Rechnungen prüfen, Zahlungen vorbereiten und veranlassen - c)
Rechnungen erstellen, Zahlungseingänge kontrollieren und Zahlungsrückstände anmahnen - d)
Belegbuchungen vorbereiten und Buchungen gemäß Kontenplan und Buchungsprogrammen ausführen - e)
geschäftsbereichsbezogene Monats- oder Quartalsabschlüsse erstellen - f)
Statistiken und Berichte zur Vorbereitung von Entscheidungen erstellen
|
3.2 | Controlling (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) | - a)
Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von betrieblichen Leistungen begründen - b)
Soll-Ist-Vergleiche erstellen und Budgets vorbereiten - c)
an kaufmännischen Steuerungs- und Kontrollaufgaben mitwirken, insbesondere Statistiken und Berichte zur Vorbereitung von Entscheidungen auswerten und zusammenfassen
|
3.3 | Steuern und Versicherungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) | - a)
Steuern und Abschreibungen berechnen - b)
Steuerarten für Immobilien erläutern - c)
Versicherungsrisiken für Immobilien unterscheiden, Versicherungsangebote einholen und bewerten
|
4 | Marktorientierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | |
4.1 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1) | - a)
Wirkungen kundenorientierten Verhaltens für den Geschäftserfolg beachten - b)
Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden - c)
Themen und Unterlagen situations- und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
|
4.2 | Entwicklungsstrategien, Marketing (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2) | - a)
Veränderungen von Angebot und Nachfrage feststellen, deren Ursachen und Auswirkungen bewerten und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen - b)
Marktaktivitäten des Ausbildungsbetriebes und der Wettbewerber vergleichen - c)
Werbeaktionen unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen umsetzen - d)
Zielgruppen analysieren - e)
Marketingmaßnahmen vorschlagen - f)
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorschlagen
|
5 | Immobilienbewirtschaftung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | |
5.1 | Vermietung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) | - a)
Mietpreise kalkulieren, Mietpreisveränderungen planen und umsetzen - b)
Kundengespräche und Wohnungsbesichtigungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Erwartungen von Mietern und Mietinteressenten planen und durchführen - c)
Mietverträge unterschriftsreif vorbereiten - d)
Wohnungen abnehmen, übergeben und Protokolle anfertigen - e)
Mietvertragskündigungen bearbeiten, deren Abwicklung koordinieren und Endabrechnungen erstellen - f)
Heiz- und Betriebskosten abrechnen - g)
Mieter adressaten- und situationsgerecht informieren - h)
auf Mieterstreitigkeiten mit Methoden des Konfliktmanagements reagieren sowie die Einhaltung der Hausordnung sicherstellen - i)
Vertragsstörungen mit sozialem Management entgegenwirken - j)
Mieter in besonderen Lebenslagen über Hilfsangebote beraten - k)
Mietrückstände feststellen, gerichtliche und außergerichtliche Mahnverfahren, Zahlungs- und Räumungsklagen sowie Zwangsvollstreckungen veranlassen
|
5.2 | Pflege des Immobilienbestandes (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) | - a)
Bedarf an Instandhaltungen, Instandsetzungen, Modernisierungen und Sanierungen ermitteln sowie deren Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten prüfen - b)
Produkte und Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt des nachhaltigen Wirtschaftens beurteilen und deren Einsatzmöglichkeiten prüfen - c)
Kosten schätzen, Budgets erarbeiten - d)
Aufträge erteilen und abwickeln - e)
Mieteranträge zur Wohnwertverbesserung bearbeiten - f)
Schadensfälle unter Berücksichtigung der im Ausbildungsbetrieb bestehenden Versicherungen bearbeiten
|
5.3 | Grundlagen des Wohnungseigentums (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) | - a)
rechtliche Bedingungen und Verfahren der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum erläutern - b)
Bestimmungen von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen anwenden sowie ihre Auswirkungen auf die Wohnungseigentumsverwaltung und Wirtschaftspläne erläutern - c)
Recht und Pflichten der Wohnungseigentümer und der Verwaltung erläutern - d)
Wohnungseigentümerversammlungen vor- und nachbereiten
|
5.4 | Verwaltung gewerblicher Objekte (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.4) | - a)
Lebenszyklen gewerblicher Objekte beschreiben - b)
Flächenbewirtschaftung steuern - c)
Objektbuchhaltung durchführen - d)
gewerbliche Mietverträge gestalten und optimieren - e)
Nebenkosten und Serviceleistungen abrechnen
|
6 | Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) | - a)
Leistungsarten und Leistungsbereiche eines Maklerunternehmens beschreiben - b)
Exposes erstellen und auswerten - c)
Immobilien nach Lage, Beschaffenheit und Nutzungsmöglichkeiten beurteilen - d)
Grundstücksrechte und -belastungen innerhalb und außerhalb des Grundbuchs feststellen, Risiken prüfen - e)
Kaufpreise ermitteln und Erwerbsnebenkosten feststellen - f)
Inhalt und Abwicklung von Grundstückskauf- und Erbbaurechtsverträgen erläutern - g)
Kaufobjekte übergeben, Kaufpreise abrechnen - h)
Maklervertragsbedingungen und Provisionsansprüche erläutern
|
7 | Begleitung von Bauvorhaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 7) | |
7.1 | Baumaßnahmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.1) | - a)
baurechtliche Anforderungen einschließlich Erschließung und städtebaulicher Vorgaben bei Planungen berücksichtigen - b)
Bauteile, Materialien und Produkte und ihre Anwendungsbereiche unterscheiden - c)
Bauzeichnungen erläutern - d)
Unterlagen für Bauanträge zusammenstellen
|
7.2 | Finanzierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.2) | - a)
Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen - b)
Darlehensangebote anfordern, Konditionen vergleichen und alternative Finanzierungspläne entwerfen - c)
Liquiditäts- und Belastungspläne aufstellen - d)
Möglichkeiten einer Umfinanzierung prüfen - e)
Voraussetzungen für eine Förderung prüfen und Anträge auf Gewährung von Fördermitteln vorbereiten - f)
Rentabilität beim Erwerb und bei der Erstellung von Mietwohnungs- und Gewerbeobjekten ermitteln - g)
Finanzierungsinstrumente und Sicherungsmöglichkeiten hinsichtlich ihrer Bedeutung einschätzen
|
|
Abschnitt II: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 |
|
1 | Steuerung und Kontrolle im Unternehmen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1) | - a)
Portfoliomethode anwenden und Vorschläge für Unternehmensentscheidungen erarbeiten - b)
Aufbau und Gliederung von Ertragsbereichen erläutern - c)
Deckungsbeitrags- und Betriebsergebnisrechnungen unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Steuern und Abgaben durchführen - d)
die Erstellung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen vorbereiten, dabei handelsrechtliche und steuerrechtliche Bilanzierungsgrundsätze anwenden - e)
Steuerunterlagen zusammenstellen und Steuererklärungen vorbereiten - f)
Anforderungen interner und externer Revisionen und Prüfungen beachten
|
2 | Gebäudemanagement (§ 4 Abs. 2 Nr. 2) | - a)
Maßnahmen der technischen Gebäudebetreuung, insbesondere in den Bereichen Gebäudeleittechnik, Gebäudeautomation, Sanitär-, Klima- und Heizungstechnik, Netzwerktechnik und Lichtsysteme, koordinieren - b)
Reinigung, Entsorgung und Hausmeisterdienste organisieren - c)
Pflege von Außenanlagen veranlassen und kontrollieren - d)
Fuhrparkmanagement betreiben - e)
Maßnahmen der Gebäudeüberwachung und Sicherheitstechnik organisieren und deren Einhaltung überprüfen - f)
Personaleinsatzpläne erstellen - g)
Betriebskosten optimieren
|
3 | Maklergeschäfte (§ 4 Abs. 2 Nr. 3) | - a)
Vermittlungsobjekte suchen und in Informationssystemen verwalten - b)
Kunden akquirieren - c)
in Fragen der Wertermittlung beraten - d)
Maklervertragsbedingungen festlegen, Verträge erstellen - e)
Anzeigen und Exposes gestalten und in Medien veröffentlichen - f)
Sonderaktionen und Veranstaltungen planen und durchführen - g)
Werbemaßnahmen entwickeln und ihre Wirksamkeit beurteilen - h)
Objektbesichtigungen organisieren und durchführen - i)
Interessenten bei baulichen Gestaltungsfragen und Finanzierungsmöglichkeiten beraten - j)
notarielle Beurkundung und Übergabe des Kaufobjektes vorbereiten und begleiten - k)
Makler- und Bauträgerverordnung anwenden - l)
rechtliche Regelungen bei der Beratung von Kunden beachten, Haftungsrisiken feststellen und Versicherungsschutz prüfen - m)
Provisionsansprüche sichern
|
4 | Bauprojektmanagement (§ 4 Abs. 2 Nr. 4) | - a)
Baumaßnahmen planen, Leistungsumfang festlegen und Bauleistungen unter Beachtung technischer Vorgaben beschreiben - b)
Angebote einholen, Ausschreibungen und Submissionen sowie Bauverträge unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorbereiten - c)
Baumaßnahmen veranlassen, organisieren und kontrollieren, bei Vertragsstörungen geeignete Maßnahmen einleiten - d)
Baumaßnahmen abrechnen - e)
Kaufinteressenten unter Berücksichtigung ihrer individuellen Vorstellungen bei Fragen zur baulichen Gestaltung und Ausstattung beraten
|
5 | Wohnungseigentumsverwaltung (§ 4 Abs. 2 Nr. 5) | - a)
Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Rechnungslegungen erstellen - b)
Eigentümerversammlungen durchführen - c)
Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren herbeiführen - d)
Konflikte erkennen und analysieren, Lösungsstrategien entwickeln und umsetzen - e)
Maßnahmen zur Durchsetzung von Hausgeldansprüchen einleiten - f)
rechtliche Regelungen zum Wohnungseigentum anwenden, das gerichtliche Verfahren in Wohnungseigentumsangelegenheiten erläutern
|