Anlage 2 ImmVermV
(zu § 3 Absatz 8)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 1055)
Herr/Frau . . . . . .
(Name und Vorname)
geboren am . . . . . . in . . . . . .
wohnhaft in . . . . . .
hat am . . . . . .
vor der Industrie- und Handelskammer . . . . . .
die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Gewerbes als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung erfolgreich abgelegt.
Die Sachkundeprüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Kenntnisse, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
- 1.
- Kundenberatung (Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und -information),
- 2.
- fachliche Kenntnis über Kreditprodukte zur Immobilienfinanzierung oder grundpfandrechtlich gesicherte Kredite und über die mit ihnen üblicherweise gemeinsam angebotenen Finanzprodukte oder andere Finanzdienstleistungen; Marktübersicht,
- 3.
- fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Verbraucherkreditrechts und Verbraucherschutzes,
- 4.
- fachliche Kenntnis auf dem Gebiet der Kreditwürdigkeitsprüfung,
- 5.
- fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Erwerbs von Immobilien und der Darlehenssicherung,
- 6.
- fachliche Kenntnis in der Bewertung von Sicherheiten,
- 7.
- fachliche Kenntnis über den Aufbau und die Funktion von Grundbüchern,
- 8.
- fachliche Kenntnis über ethische Standards im Geschäftsleben,
- 9.
- Finanz- und Wirtschaftskompetenz.
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(Stempel/Siegel) | ||||
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(Ort und Datum) | (Unterschrift) |
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