§ 2 IMPMedBAProPrFPrV
Teile des Fortbildungsabschlusses
Für den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Industriemeister–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print“ oder „Geprüfte Industriemeisterin–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print“ ist Folgendes erforderlich:
- 1.
- das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung sowie
- 2.
- der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach Maßgabe des § 3.
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