§ 9 IndElekAusbV
Fortsetzung der Berufsausbildung
(1) Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin kann in der
- 1.
- Fachrichtung Betriebstechnik im Ausbildungsberuf Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik,
- 2.
- Fachrichtung Geräte und Systeme im Ausbildungsberuf Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme
(2) Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin kann in den Ausbildungsberufen
- 1.
- Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik,
- 2.
- Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme,
- 3.
- Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme/Elektronikerin für luftfahrttechnische Systeme,
- 4.
- Systeminformatiker/Systeminformatikerin,
- 5.
- Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik/Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.