§ 4 IndKflAusbV
Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Leistungserstellung planen und koordinieren,
- 2.
- Logistik und Lagerprozesse planen und steuern,
- 3.
- Beschaffung planen und steuern,
- 4.
- Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
- 5.
- Vertriebsprozesse umsetzen,
- 6.
- Personalprozesse umsetzen,
- 7.
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen,
- 8.
- einsatzgebietsspezifische Lösungen erarbeiten und
- 9.
- einsatzgebietsspezifische Aufgaben und Prozesse koordinieren.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
- digitale Geschäftsprozesse im Unternehmen gestalten und
- 6.
- Zusammenarbeit, Kommunikation und individuelle Arbeitsorganisation gestalten.
(4) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in Absatz 2 Nummer 8 und 9 genannten Berufsbildpositionen sind in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
- 1.
- Vertrieb,
- 2.
- Marketing,
- 3.
- Beschaffung,
- 4.
- Logistik,
- 5.
- Personalwirtschaft,
- 6.
- Leistungserstellung oder
- 7.
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle.
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