§ 4 InfoGesStatG
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
- Name und Anschrift des Unternehmens oder der Einrichtung zur Ausübung freiberuflicher Tätigkeit;
- 2.
- Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
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