§ 10 InhKontrollV
Lebenslauf
(1) Den Anzeigen sind ein Lebenslauf des Anzeigepflichtigen, sofern dieser eine natürliche Person ist, und ein eigenhändig unterzeichneter Lebenslauf jeder natürlichen Person nach § 8 Nummer 3 oder Nummer 7 beizufügen.
(2) Der nach Absatz 1 einzureichende Lebenslauf muss die nachfolgenden Angaben enthalten:
- 1.
- den vollständigen Namen,
- 2.
- den Geburtsnamen,
- 3.
- das Geburtsdatum,
- 4.
- den Geburtsort,
- 5.
- das Geburtsland,
- 6.
- die Anschrift des ersten Wohnsitzes,
- 7.
- die Staatsangehörigkeit,
- 8.
- die berufliche Qualifikation einschließlich der erworbenen Abschlüsse,
- 9.
- Weiterbildungsmaßnahmen und
- 10.
- die Berufserfahrung, die in chronologischer Reihenfolge darzustellen ist und mit dem derzeit ausgeübten Beruf beginnen soll, wobei jeweils anzugeben sind:
- a)
- der Name und der Sitz des Unternehmens, für das die Person tätig ist oder war,
- b)
- die Art und die Dauer der Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten, mit Ausnahme ehrenamtlicher Tätigkeiten,
- c)
- die Vertretungsmacht dieser Person,
- d)
- ihre internen Entscheidungskompetenzen und
- e)
- die ihr unterstellten Geschäftsbereiche.
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