§ 3 InhPapG

Dasselbe gilt vom 15. Juli 1871 ab von ausländischen Inhaberpapieren mit Prämien, deren Ausgabe vor dem 1. Mai 1871 erfolgt ist, sofern dieselben nicht abgestempelt sind. ...

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.