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IntermErsAufwV

Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung

Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre

Informationen

Ausfertigungsdatum01.01.2025
FundstelleBGBl. I 2025, Nr. 104

Alle Normen

    Eingangsformel
    § 1
    Anwendungsbereich
    § 2
    Allgemeine Vorschriften
    § 3
    Kostenersatz für Aufwendungen für die Übermittlung von Informationen an die Aktionäre außerhalb von § 4
    § 4
    Kostenersatz für Aufwendungen bei Mitteilungen hinsichtlich der Einberufung der Hauptversammlung
    § 5
    Kostenersatz für Aufwendungen bei Mitteilungen an die börsennotierte Gesellschaft und für den Nachweis des Anteilsbesitzes
    § 6
    Kostenersatz für Aufwendungen bei Aktionärsidentifikation
    § 7
    Beschränkung der Ersatzansprüche nach § 6
    § 8
    Kostenersatz für Aufwendungen bei der Übermittlung der Bestätigung des Zugangs der Stimmen
    § 9
    Kostenersatz für Aufwendungen bei Bestätigung über die Stimmzählung
    § 10
    Kostenersatz für die Übermittlung der Angaben bei Namensaktien
    § 11
    Ersatz der Umsatzsteuer
    § 12
    Inkrafttreten
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