§ 13 InVeKoSV
Angaben beim Anbau von Hopfen
Soweit der Betriebsinhaber Hopfenerzeuger ist, hat er im Sammelantrag zusätzlich anzugeben,
- 1.
- ob und welcher anerkannten Hopfenerzeugerorganisation er angehört und
- 2.
- getrennt nach Fläche, welche Hopfensorten er anbaut.
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