§ 3 InvestAusbV

Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Der Ausbildungsbetrieb:
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2
Berufsbildung und Personalwirtschaft,
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4
Umweltschutz,
1.5
Insiderrecht, Compliance;
2.
Kommunikation und Kooperation:
2.1
Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit,
2.2
Arbeitsorganisation,
2.3
Kooperation und kundenorientierte Kommunikation,
2.4
Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
3.
Marketing und Vertrieb:
3.1
Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle,
3.2
Marketinginstrumente,
3.3
Anlegerschutz im Vertrieb;
4.
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Fondsbezogenes Rechnungswesen:
4.1
Betriebliches Rechnungswesen,
4.2
Fondsbezogenes Rechnungswesen,
4.3
Wertentwicklungsberechnung,
4.4
Fondsreporting und -controlling;
5.
Investmentprozess:
5.1
Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen,
5.2
Auflegung und Verwaltung von Fonds,
5.3
Handel und Abwicklung;
6.
Depotgeschäft:
6.1
Depotführung,
6.2
Verwahrung und Verwaltung von Fondsanteilen; Zahlungsverkehr,
6.3
Meldewesen und Statistik.

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