§ 24 InvStG
Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
Wenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen.
Fußnote(n):
(+++ Kapitel 2 (§§ 6 bis 24): Zur Anwendung vgl. § 25 +++)
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