§ 24 InvStG

Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

Wenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen.

Fußnote(n):

(+++ Kapitel 2 (§§ 6 bis 24): Zur Anwendung vgl. § 25 +++)

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.