§ 8 JFAngAusbV

Prüfungsbereiche des Teiles 1

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“ und
2.
„Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.