(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 81, S. 8 - 14)
Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden - b)
Haftliste führen, Einhaltung der Haftprüfungstermine überwachen und Maßnahmen einleiten - c)
Ladungen, Ersuchen, Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und überwachen - d)
Urteile, Beschlüsse, Strafbefehle und andere Entscheidungen ausfertigen, beglaubigen und signieren - e)
Bewährungsverfahren einleiten, insbesondere Bewährungsauflagen und -weisungen erfassen und überwachen - f)
Protokolle führen, insbesondere in Hauptverhandlungen, Anhörungen, Haftprüfungen und im ermittlungsrichterlichen Verfahren - g)
Asservate registrieren, geeignet verwahren, Vernichtung oder Rückgabe veranlassen - h)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - i)
Rechtskraftbescheinigungen erstellen - j)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| 20 | |
| 2 | Zivilprozessverfahren begleiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden - b)
Mahnverfahren übernehmen - c)
Ladungen vornehmen - d)
Entwürfe für Anerkenntnis- und Versäumnisurteile sowie für Beschlüsse und Verfügungen einfacher Art erstellen - e)
im Prozesskostenhilfe-Verfahren mitwirken, Ratenzahlung veranlassen und überwachen - f)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - g)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen - h)
Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen - i)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen - j)
Protokolle fertigen und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
| 20 | |
| 3 | Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen anwenden - b)
Haftbefehle vorbereiten - c)
Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse ausfertigen sowie die Vermittlung der Zustellung veranlassen - d)
über die zur Entscheidung über einen Vollstreckungsschutzantrag, insbesondere einen Räumungsschutzantrag, erforderlichen Unterlagen informieren und auf Vollständigkeit der Unterlagen hinwirken - e)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - f)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen - g)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| 4 | |
| 4 | Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ausführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen anwenden - b)
Terminsbestimmung ausführen - c)
Beteiligtenliste und Vorblatt führen - d)
Beschlüsse ausfertigen, beglaubigen und signieren - e)
Verfügungen und Anordnungen umsetzen - f)
Eintragungsersuchen siegeln oder signieren und mit Grundakte an das Grundbuchamt versenden - g)
Bietinteressenten über den Ablauf des Versteigerungstermins informieren - h)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - i)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen - j)
Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen - k)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| | 6 |
| 5 | Insolvenzverfahren umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
Insolvenz- und restrukturierungsrechtliche Vorschriften anwenden - b)
auf die zur Prüfung eines Insolvenzantrages erforderlichen Unterlagen im Hinblick auf die Kostendeckung hinwirken - c)
Beschlüsse, Verfügungen und Auszüge aus der Insolvenztabelle ausfertigen, beglaubigen oder signieren - d)
Veröffentlichungen, Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und überwachen - e)
vollstreckbare Ausfertigungen aus der Insolvenztabelle erteilen - f)
Berichtigungen in der Insolvenztabelle vorbereiten und vornehmen - g)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - h)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| | 10 |
| 6 | Familiensachen bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden - b)
Ladungen vornehmen - c)
Entwürfe für Beschlüsse und Verfügungen einfacher Art erstellen - d)
Aktenvermerke anfertigen und Maßnahmen einleiten - e)
im Verfahrenskostenhilfe-Verfahren mitwirken sowie Ratenzahlungen veranlassen und überwachen - f)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - g)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen - h)
Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen - i)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen - j)
Protokolle fertigen und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
| | 16 |
| 7 | Nachlasssachen bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden - b)
Verfügungen von Todes wegen amtlich verwahren, insbesondere Verwahrnummer erteilen, Daten an das Zentrale Testamentsregister übermitteln - c)
Eröffnungen von Verfügungen von Todes wegen vorbereiten, insbesondere Anträge aufnehmen und prüfen - d)
die zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Unterlagen ermitteln und auf Vollständigkeit hinwirken - e)
Protokoll für eine Erbschaftsausschlagung vorbereiten - f)
Beschlüsse, Erbscheine, Zeugnisse und weitere Urkunden in Nachlasssachen ausfertigen, beglaubigen oder signieren - g)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - h)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen - i)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| | 10 |
| 8 | betreuungsgerichtliche Angelegenheiten bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden - b)
Betreuungsanregungen zu Protokoll aufnehmen - c)
Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen aus dem Zentralen Vorsorgeregister ermitteln - d)
Unterbringungen und unterbringungsähnliche Maßnahmen registrieren - e)
Erlassvermerke anbringen - f)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - g)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen - h)
Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen
| | 8 |
| | - i)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen - j)
Protokolle fertigen
| | |
| 9 | Angelegenheiten beim Führen von öffentlichen Registern übernehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden - b)
Anmeldungen in Akten aufnehmen, Beteiligte erfassen und Eintragungstext vorbereiten - c)
Eintragungen, insbesondere Insolvenzvermerke, vornehmen - d)
Listen zur Beauskunftung veröffentlichen - e)
Eintragungsverfügungen einschließlich der öffentlichen Bekanntmachung ausführen - f)
Registerausdrucke sowie Abschriften der zum Register eingereichten Dokumente erteilen - g)
Einsicht in Register gewähren - h)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - i)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen
| | 10 |
| 10 | Angelegenheiten in Grundbuchsachen wahrnehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | - a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden - b)
Eingänge präsentieren und weiterverarbeiten - c)
Eintragungen im Grundbuch vorbereiten und vollziehen - d)
Grundbuchausdrucke erteilen - e)
Grundpfandrechtsbriefe behandeln - f)
berechtigtes Interesse prüfen und Einsicht in das Grundbuch gewähren - g)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen - h)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen - i)
Anträge, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
| | 12 |
Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Zuordnung |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | - a)
den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern - b)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben - c)
die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
| |
| | - d)
die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern - e)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern - f)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern - g)
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern - h)
wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern - i)
Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
| |
| 2 | Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | - a)
Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden - b)
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen - c)
sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern - d)
technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen - e)
ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden - f)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten - g)
betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
| während der gesamten Ausbildung
|
| 3 | Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | - a)
Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen - b)
bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen - c)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten - d)
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen - e)
Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln - f)
unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
| |
| 4 | digitalisierte Arbeitswelt (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | - a)
mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten - b)
Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten - c)
ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren - d)
Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen - e)
Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen - f)
Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten - g)
Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten - h)
Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
| |
Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 5 | Arbeitsprozesse organisieren (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | - a)
Aufgaben im eigenen Arbeitsbereich selbstverantwortlich und ergebnisorientiert planen, steuern und durchführen - b)
funktionelle Zuständigkeiten, insbesondere Zeichnungs- und Vertretungsregelungen, sowie Weisungsbefugnisse beachten - c)
behördliche Dokumentenablagesysteme nutzen, elektronische Akten anlegen und führen sowie Aufbewahrungsbestimmungen umsetzen - d)
Posteingang und -ausgang prüfen und bearbeiten - e)
Schriftstücke adressatengerecht fertigen und bearbeiten - f)
berufsspezifische Informationen aufgabenbezogen in Fachdatenbanken recherchieren, aufbereiten und nutzen, Fachbegriffe anwenden - g)
Einhaltung der Arbeits- und Verfahrensanweisungen nach behördlichen Vorgaben zu qualitätssichernden Maßnahmen sicherstellen - h)
Daten für die Erstellung von Statistiken erheben, auswerten und weiterleiten - i)
abteilungs- und behördenübergreifenden Informationspflichten nachkommen - j)
über Akteneinsicht entscheiden und Maßnahmen veranlassen - k)
Arbeitsprozesse reflektieren und bewerten sowie Maßnahmen zu deren Verbesserung vorschlagen
| 10 | |
| 6 | digitale Geschäftsprozesse umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | - a)
technische Entwicklungen verfolgen und Auswirkungen auf die digitalen Geschäftsabläufe ableiten - b)
Datenflüsse und Schnittstellen der digitalen Geschäftsabläufe beachten und Datenübertragung prüfen - c)
technische Störungen erkennen und Maßnahmen zur Behebung einleiten - d)
die in den Fachanwendungen hinterlegten Standards hinterfragen und auf die individuellen Bedürfnisse am Arbeitsplatz anpassen - e)
an der Optimierung von digitalen Geschäftsabläufen mitwirken sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen - f)
rechtliche und technische Möglichkeiten und Grenzen der mündlichen Verhandlung mittels Videoübertragung kennen und entsprechende Systeme bedienen sowie Besonderheiten der Protokollierung in Videoverhandlungen beachten
| 10 | |
| 7 | Kommunikation und Zusammenarbeit gestalten (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | - a)
Zusammenarbeit mit internen und externen Ansprechpartnern durch wertschätzende, vertrauensvolle, transparente und lösungsorientierte Kommunikation gestalten sowie dabei kulturelle Identitäten berücksichtigen - b)
mündliche und schriftliche Kommunikation unter Anwendung unterschiedlicher Kommunikationsformen und -techniken situations- und adressatengerecht gestalten sowie Ergebnisse dokumentieren - c)
aktiv an einer positiven Behörden-, Kommunikations- und Fehlerkultur mitwirken sowie zur Konfliktlösung und Teamentwicklung im eigenen Arbeitsumfeld beitragen - d)
Arbeitsdurchführung im Team reflektieren und bewerten sowie Verbesserungsvorschläge kommunizieren - e)
Auskünfte erteilen - f)
mit kritischen Rückmeldungen aus dem Publikumsverkehr umgehen und Lösungsmöglichkeiten anbieten - g)
Arbeitsergebnisse adressatengerecht präsentieren - h)
in einer Fremdsprache kommunizieren
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| 8 | Kosten und Entschädigungen bearbeiten und berechnen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) | - a)
kostenrechtliche Vorschriften anwenden - b)
Kosten rechtzeitig ansetzen - c)
Betroffene, Zeuginnen und Zeugen, Schöffinnen und Schöffen entschädigen, sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer und Sachverständige vergüten - d)
vorläufigen Verfahrens- oder Streitwert ermitteln, Vorschüsse anfordern, Kosten berechnen, Zahlungseingänge überwachen sowie Ratenzahlungen veranlassen und überwachen
| | 10 |