§ 2 JHiStruktV
Die Statistik erfaßt bei den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen und den privaten gewerblichen Trägern von Jugendhilfeeinrichtungen
- 1.
- die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehenden Mitarbeiter einschließlich der nebenamtlich Beschäftigten mit Name, Alter, Geschlecht, Berufsausbildungsabschluß, Stellung im Beruf, Art der Beschäftigung und Arbeitsbereich,
- 2.
- die in der außerschulischen Jugendarbeit tätigen ehrenamtlichen Mitarbeiter nach Zahl und Altersgruppen,
- 3.
- die Art des Trägers und der Einrichtung oder Geschäftsstelle sowie die Zahl der verfügbaren Plätze.
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