Art 14 JüdMilSeelsVtr
Die Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen stehen in einem religiösen Auftrag. In diesem Dienst sind sie im Rahmen der Halacha nur ihrer religiösen Leitung gegenüber weisungsgebunden und insoweit von staatlichen Weisungen unabhängig. Im Übrigen wird ihre Rechtsstellung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen geordnet.
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