§ 9 KaFbMstrV
Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Karosserie- und Fahrzeugbauerbetriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
(1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Karosserie- und Fahrzeugbauerbetriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Karosserie- und Fahrzeugbauerbetrieb Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente, karosserie- und fahrzeugbauphysikalische, materialspezifische, gestalterische Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.
(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Karosserie- und Fahrzeugbauerbetriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
- Kundenwünsche und auftragsbezogene Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren und bewerten und daraus Anforderungen ableiten; hierzu zählen insbesondere
- a)
- Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen auftragsbezogenen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten,
- b)
- Kundenwünsche analysieren und strukturieren,
- c)
- Prüfverfahren zur Feststellung von Eigenschaften an Fahrzeugen und Baugruppen erläutern und bewerten,
- d)
- Schadensaufnahme an unfallbeschädigten Komponenten oder Fahrzeugen darstellen und
- e)
- Ergebnisse dokumentieren und bewerten sowie daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,
- 2.
- Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen; hierzu zählen insbesondere
- a)
- Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Material, Maschinen, Werkzeugen, Geräten und Personal entwickeln, erläutern und begründen,
- b)
- Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken bewerten und Folgen ableiten,
- c)
- Technische Dokumentationen und Berechnungen unter Berücksichtigung von karosserie- und fahrzeugbauphysikalischen Anforderungen erstellen, bewerten und korrigieren,
- d)
- Kriterien für die Vergabe von Aufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, sowie Angebote bewerten,
- e)
- Aufbau und Funktion von Fahrzeugaufbauten und Anbauteilen beschreiben und beurteilen,
- f)
- Technische Lösungen von Karosserien und Fahrzeugen sowie für Umbauten und Neubauten erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- g)
- Verfahren zur Oberflächenbehandlung und Stoffeigenschaftsänderung dem jeweiligen Verwendungszweck zuordnen,
- h)
- Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen und Kostengesichtspunkte erläutern und abwägen; Lösung auswählen sowie Auswahl begründen; dabei Funktion und Eigenschaften von Bauteilen und Baugruppen, aus den Bereichen Exterieur, Interieur, Antriebssysteme, Fahrwerk, Sicherheitseinrichtungen, Elektrik, Elektronik, Komfort- und Klimatechnik sowie Oberflächenbeschichtung erläutern und
- i)
- Instandsetzungsalternativen vorschlagen und die erforderliche Schadensabwicklung festlegen sowie
- 3.
- Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren; hierzu zählen insbesondere
- a)
- Personal-, Material- und Geräteaufwand auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,
- b)
- auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen, Preise kalkulieren,
- c)
- Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,
- d)
- Angebotsunterlagen und Auftragsbestätigungen vorbereiten, Angebote erstellen,
- e)
- Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren und
- f)
- zusätzliche Serviceleistungen erläutern.
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