§ 8 KapErhStG§8Abs1DV
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Fußnote(n):
(+++ V aufgeh. durch Art. 4 Abs. 2 G v. 22.12.1983 I 1592 mWv 29.12.1983. Auf Aktien, die vor dem 1.1.1984 an Arbeitnehmer überlassen worden sind, ist die V weiter anzuwenden. +++)
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