Art 1 KatHiLAbkCHEG

Dem in Bern am 28. November 1984 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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