(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 120, S. 36)
Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 18. Monat | 19. bis 42. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel für die Arbeit an Hochvoltsystemen und deren Komponenten auswählen und einsetzen | - a)
sichere Arbeitsverfahren auswählen - b)
Prüf- und Messgeräte auswählen, überprüfen und einsetzen - c)
Schutz- und Sicherheitsausrüstung auswählen, überprüfen und einsetzen - d)
Arbeitsplätze einrichten und sichern
| | 3 |
2 | Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von Hochvoltsystemen und deren Komponenten | - a)
Vorschriften, insbesondere Normen, sowie Sicherheits- und Herstellervorgaben für elektrotechnische Arbeiten, insbesondere unter Spannung, umsetzen - b)
Sicherheitsregeln sowie Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung von Unfallverhütungsvorschriften sowie den Stand der Technik beachten und einhalten - c)
Gefährdungspotenziale erkennen und Gefährdungsbeurteilungen durchführen - d)
Hochvoltsysteme außer und in Betrieb nehmen
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3 | Arbeiten an Hochvoltsystemen und deren Komponenten durchführen | - a)
Hochvoltsysteme und deren Komponenten sowie Energiegewinnungsanlagen unter Einhaltung von Vorschriften, insbesondere Normen, und Vorgaben im Rahmen von Aus-, Um- und Nachrüstarbeiten montieren und anschließen - b)
Prüf-, Mess- und Diagnosearbeiten an Hochvoltsystemen und deren Komponenten, insbesondere unter Spannung, durchführen - c)
Instandhaltungsarbeiten an Hochvoltsystemen und deren Komponenten, insbesondere unter Spannung, durchführen - d)
Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren
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