Anlage 2 KfzSTFPrV
(zu § 13)
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 261, S. 11)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der zu prüfenden Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 7.
- Benennung der Prüfungsbereiche der Prüfung,
- 8.
- Bewertung der fahrzeugbezogenen Arbeitsaufgabe, des Fachgespräches und der system- und bauteilbezogenen Arbeitsaufgabe,
- 9.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 10.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 11.
- die Gesamtnote in Worten,
- 12.
- Befreiungen nach § 12.
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