§ 51 KGSG
Rückgabeanspruch wegen Verstoßes gegen das Recht der Europäischen Union
Ist Kulturgut entgegen einem im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten, unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Union unrechtmäßig eingeführt worden, so ist es an den betreffenden Staat zurückzugeben.
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